E- Roller
Kick- und E-Scooter
Kickscooter mit Geschwindigkeit bis 20km/h (Elektrokleinstfahrzeug)
Elektrokleinstfahrzeuge, im Sinne der StVZO, sind Kraftfahrzeugemit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20km/h.