Mobilität für alle – sicher genießen
E-Mobile (drei-/ vierrädig) mit einer Geschwindigkeit von bis zu 15 km/h (Fahrzeugklasse: Krankenfahrstuhl (FEV §4 Absatz 2))
Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperliche behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge, mit Elektroantrieb, einer Leermasse von nicht mehr als 300 kg (einschließlich Batterien, jedoch ohne Fahrer), einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und einer Breite von max. 110cm. Da man man über 6km/h fährt, benötigt man ein Kennzeichen.

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